Steuern
Sind Steuern für Sie " ein Buch mit sieben Siegeln " ?
oder haben Sie einfach keine Lust, diese selber zu erledigen. Gerne übernehme ich diese Arbeit für Sie. Ich erledige Ihre privaten sowie Ihre GMBH oder AG Steuern. (Kanton Aargau). Andere Kantone nach Absprache.
Steuerpflichtige mit Abgabetermin 31.3. (Aargau) müssen bis 30.Juni grundsätzlich keine Fristverlängerungsgesuche stellen, da die Mahnungen erst nach dem 30.6. erfolgen.
Steuerpflichtige mit Abgabetermin 30.6. (Aargau) werden Fristverlängerungsgesuche bis 31.10. nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht in gewünschtem Umfang bewilligt werden.
Bei nicht rechtzeitiger Einreichung der Steuererklärung verrechnet Ihnen das Steueramt im Kanton Aargau folgende Mahngebühren:
1. Mahnung CHF 35.–
2. Mahnung CHF 50.–
Die ersten Mahnungen werden im Juli verschickt.
Auch für nicht bezahlte Steuerrechnungen wird eine Mahngebühr erhoben:
1. Mahnung CHF 35.–
2. Mahnung CHF 100.–
Fristerstreckung online einreichen
Bruttoeinkommen bis ca. CHF 15'000.00 lösen im Kt. Aargau keine Steuern aus.
Als Faustregel gilt: Was letztes Mal in der Steuererklärung deklariert wurde (z.B. ein Konto, wo Ende Jahr noch was drauf war), muss auch aktuell deklariert werden (z.B. Saldierungsabrechnung, wenn das alte Konto saldiert wurde, und dafür ein anderes/neues Konto), sonst riskiert man Rückfragen der Steuerverwaltung.Und zu guter Letzt: Im Zweifelsfalle lieber zuviel als zuwenig Unterlagen!
Um unter dem Jahr die Steuerunterlagen abzulegen, damit diese dann für mich bereit sind, können Sie ein nützliches Ordnerregister [64 KB]
herunterladen.
Um Ressourcen zu sparen und die Papierflut einzudämmen, versende ich die Kopie der Steuererklärung als PDF-File per Mail oder Swiss Transfer, eine gedruckte Kopie gemäss Preisliste [178 KB]
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Prämienverbilligung Kt. Aargau
Leitfaden für Prämienverbilligung im Aargau
- Wie läuft es ab
Elektronisch
Sie können mir die Steuerunterlagen inkl. der Belege digital übermitteln.
Persönlich
Wenn Sie meinen, dass Sie alle Unterlagen vollständig beisammen haben, können Sie die Belege bei mir persönlich vorbeibringen und gerne auch einen Kaffee geniessen. Nach der Erledigung der Steuern informiere ich Sie und Sie können diese wieder persönlich abholen.
Neukunden bringen bitte die ausgefüllte und unterzeichnete Checkliste-Steuern [338 KB]
mit.
Per Post
Natürlich können Sie die Unterlagen mir auch per Post zukommen lassen oder in meinem Briefkasten deponieren.
Neukunden legen bitte die ausgefüllte und unterzeichnete Checkliste-Steuern [338 KB]
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