Kryptowährungen und Steuern in der Schweiz

Kryptowährungen

Die steuerrechtliche Behandlung von Kryptowährungen wirft in der Praxis so manche Frage auf. Viele dieser Fragen haben oftmals eine einfache und klare Antwort.

Allgemeines zur Situation in der Schweiz
Grundsätzlich veröffentlicht jeder Kanton in der Schweiz seine eigenen Regelungen bezüglich Kryptowährungen und Steuern. Informationen zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen sind oftmals öffentlich auf den Behörden-Webseiten der Kantone abrufbar. Die Steuersätze variieren ebenso je nach Kanton, auf Ebene der Kantonssteuer sind die Kantone in der Gestaltung ihrer Steuertarife frei. Infolgedessen sind die Steuergesetze und die Steuerbelastungen von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Private können ihre Kryptowährungen an zwei Orten versteuern: beim Bargeld oder im Wertschriftenverzeichnis. Der Kantönligeist entscheidet, wo man richtig liegt. Zug, Bern oder Luzern etwa setzen auf das Wertschriftenverzeichnis, Basel-Stadt dagegen auf „Bargeld, Edelmetalle und übrige Vermögenswerte“.

Detailierte Infos finden Sie HIER


Fazit

Fazit zu Besteuerung von Kryptowährungen der Schweiz

Als Fazit ist festzuhalten, dass es bezüglich der Besteuerung von Kryptowährungen in der Schweiz fünf relevante Fakten gibt, nämlich:

Bestände an Kryptowährungen fallen in den Bereich des zu versteuernden Vermögens. Der Wert der Kryptowährungen wird dann zu den weiteren Vermögenselementen (z.B. Bankguthaben, Aktien, Bargeld, Liegenschaft) addiert und versteuert. Hier liegt der Steuersatz normalerweise zwischen 0,2 bis 3 % des Vermögens, wobei es eine Freigrenze bis ca. 100’000 Franken (Höhe vom Kanton abhängig) gibt. Es müssen alle Kryptowährungen erfasst werden – nicht nur Bitcoins. Kursgewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen sind steuerfrei – Auf der anderen Seite sind auch Kursverluste steuerlich nicht abziehbar.
Mining fällt in den Bereich der Einkommensteuer und ist somit steuerpflichtig.
Wie gibt man Bitcoin und Co. in der Steuererklärung an?

Das Kryptowährungsguthaben kann im Steuerformular im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis als «übrige Guthaben» deklariert werden, unter Angabe der jeweiligen Kryptowährung. Ein Auszug des Wallets (digitale Brieftasche) mit allen vorhandenen Guthaben von Bitcoin, Ethereum und Co. zum Stichtag dienen als Beleg in der Steuererklärung. Für Kryptowährungen gibt es ja bekanntlich keine einheitlichen Kurse. Daher nutzt die Eidgenössische Steuerverwaltung einen Durchschnittswert aus verschiedenen Börsen. Dieser wird hier veröffentlicht: Steuerwerte Kryptowährungen


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