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Neues Aktienrecht ab 2023

Neues Aktienrecht ab 2023

Das neue Aktienrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

PFLICHTEN VERWALTUNGSRAT
Neu muss der Verwaltungsrat im Rahmen des neuen Aktienrechts ab 1. Januar 2023 explizit die Liquidität der Aktiengesellschaft überwachen. Dies ist eine unübertragbare und unentziehbare Aufgabe eines Verwaltungsrats. Bei begründeter Besorgnis drohender Zahlungsunfähigkeit hat er Massnahmen zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit zu ergreifen.

Im Falle einer drohenden Zahlungsunfähigkeit sowie bei hälftigem Kapitalverlust und Überschuldung ist gemäss Gesetz mit gebotener Eile zu handeln. Die Benachrichtigung des Richters kann unterbleiben, wenn die reale Aussicht auf Sanierung innert angemessener Frist, spätestens aber innert 90 Tage nach Vorliegen der geprüften Zwischenabschlüsse besteht. Dabei dürfen die Forderungen der Gläubiger nicht zusätzlich gefährdet werden.

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