Sie sind hier: NEWS
Zurück zu: Startseite
Allgemein: Haftungsausschluss Impressum Datenschutzerklärung

Suchen nach:

Hilflosenentschädigung der Altersversicherung

Sind Sie pensioniert und regelmässig auf Hilfe im Alltag angewiesen? Dann unterstützt Sie die AHV mit einer Hilflosenentschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit und ist unabhängig von Ihrem Vermögen. Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben AHV-Rentner*innen sowie Bezüger*innen von Ergänzungsleistungen, wenn sie in der Schweiz wohnhaft sind. Der Anspruch entsteht nach einer Hilflosigkeit von mindestens einem Jahr.
Weitere Infos und Anmeldung

Gehe zu: Kindern Geld schenken: So machen Sie keine Fehler