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Sind Sie pensioniert und regelmässig auf Hilfe im Alltag angewiesen? Dann unterstützt Sie die AHV mit einer Hilflosenentschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit und ist unabhängig von Ihrem Vermögen. Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben AHV-Rentner*innen sowie Bezüger*innen von Ergänzungsleistungen, wenn sie in der Schweiz wohnhaft sind. Der Anspruch entsteht nach einer Hilflosigkeit von mindestens einem Jahr.
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