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Aufbewahrungsfristen in der Schweiz

Als Privatperson ist man gesetzlich nicht verpflichtet, Belege aufzubewahren, empfohlen wird jedoch 5 Jahre (z.B. Lohnausweise)
Dokumente wie Kaufvertrag Wohnung/Haus und alles was damit zusammenhängt, sollte man immer behalten.
Ebenso Policen wie Lebensversicherung, Leibrenten etc. sollte man aufbewahren bis zur Auszahlung. Checkliste Aufbewahrungsfristen [186 KB]

Weiter Infos:
Aufbewahrungspflicht Dokumente

Aufbewahrungspflicht in der Schweiz

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